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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/23 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a, EStG § 9 Abs. 4
Schlagwörter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Leiharbeiter, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dauerhafte Zuordnung
Rechtsfrage: Kann ein Leiharbeitnehmer aufgrund des ab 1.4.2017 geltenden § 1 Abs. 1 b Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (BGBl 2017 I S. 258, - Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten -) für Fahrten zum Entleiher eine Neubewertung der Ex-ante-Betrachtung durchführen, mit dem Begehren, dass betreffende Fahrtkosten aufgrund von Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig sind? - Zulassung durch BFH- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.03.2023
Vorinstanz/AZ: 6 K 1233/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 06 72