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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 21/23 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsausgabe, Betriebliche Veranlassung, Veruntreuung
Rechtsfrage: Geltendmachung von Betriebsausgaben: Strittig ist die Abzugsfähigkeit von Bargeldern, die der Kläger an seinen Bruder aus betrieblichem Anlass übergeben hat und die in der Folge vom Bruder zumindest teilweise veruntreut wurden. - Zulassung durch BFH- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.12.2021
Vorinstanz/AZ: 2 K 772/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 06 49