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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/24 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 39 Satz 2, EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1, AO § 191 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Haftungsbescheid, Lohnsteuer, Überlassung von Vermögensbeteiligungen, Bonus-Aktien, Arbeitnehmer, Begünstigter Personenkreis
Rechtsfrage: Ist es für die Gewährung der Steuerbefreiung im Hinblick auf § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG für die betreffenden Streitjahre 2015 bis 2018 insgesamt schädlich, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmern, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen (hier in Form von Bonus-Aktien) ausklammert? - Hinweis: VI R 4/24 hat eine abweichende Rechtsfrage einer anderen Tochtergesellschaft des gleichen Konzerns zum Gegenstand. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.12.2023
Vorinstanz/AZ: 8 K 11/22 H (L)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 05 13