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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: C-242/24 P (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Deutschland
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 24.1.2024 Rs T-409/21: Die Rechtsmittelführerin beantragt: - das EuG-Urteil vom 24.1.2024 in der Rechtssache T-409/21, Bundesrepublik Deutschland/Europäische Kommission, aufzuheben; - die erstinstanzliche Klage als unbegründet zurückzuweisen; - hilfsweise das EuG-Urteil vom 24.1.2024 in der Rechtssache T-409/21, aufzuheben, soweit es die in Erwägungsgrund 198 Buchst. a bis d des Beschlusses C(2021) 3918 final der Kommission vom 3.6.2021 über die staatliche Beihilfe SA.56826 (2020/N) - Germany - 2020 reform of support for cogeneration und über die staatliche Beihilfe SA.53308 (2019/N) - Germany - Change of support to existing CHP plants (§ 13 KWKG) genannten Maßnahmen betrifft; - hilfsweise die erstinstanzliche Klage als unbegründet zurückzuweisen, soweit es die in Erwägungsgrund 198 Buchst. a bis d des Beschlusses C(2021) 3918 final der Kommission vom 3.6.2021 über die staatliche Beihilfe SA.56826 (2020/N) - Germany - 2020 reform of support for cogeneration und über die staatliche Beihilfe SA.53308 (2019/N) - Germany - Change of support to existing CHP plants (§ 13 KWKG) genannten Maßnahmen betrifft; - der Bundesrepublik Deutschland die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 24.01.2024
Vorinstanz/AZ: Rs T-409/21
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/3065
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 02 27