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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 4/24 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Grundschuld, Anteilserwerb, Finanzierungskosten, Sicherungshypothek, Betriebsausgabe, Zwangsvollstreckung
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen einer GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Abwendung der Zwangsvollstreckung aus Grundschulden, die sie an Grundstücken ihres Gesellschaftsvermögens gemäß der mit der finanzierenden Bank getroffenen Sicherungsabrede zur Absicherung der von einzelnen Kommanditisten zur Finanzierung des Erwerbs ihrer Kommanditbeteiligungen aufgenommenen Darlehen eingeräumt hatte, im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG durch den Betrieb veranlasst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.11.2023
Vorinstanz/AZ: 4 K 2336/16 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 03 41