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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 8/24 (BFH)
§§: KN Pos. 9406, KN Unterpos. 3926 9097
Schlagwörter Tarifierung, Verbindliche Zolltarifauskunft, Einreihung, Auslegung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei sog. Kälberhütten, die aus einem Gehäuse (Wände und Dach) mit Einstreu- und Belüftungsöffnungen, einer Eintrittsöffnung an der Vorderseite (ohne Tür) und einem Fußbodenelement bestehen, um ein aus anderen Stoffen vorgefertigtes Gebäude, welches in die Position 9406 KN einzureihen ist? Setzt die Position 9406 KN voraus, dass es sich um einen vollständig umschlossenen Raum handeln muss, der zu verschiedenen Zwecken von einem Menschen betreten und genutzt werden kann? - Das Verfahren wird fortgesetzt, nachdem der EuGH mit Urteil vom 13.6.2024 Rs C-104/23 rechtskräftig entschieden hat. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 18.06.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 236/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2024
Erledigungs-Az: VII R 8/24
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: VII R 25/20 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 02 45