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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 6/24
§§: GrEStG § 1 Abs. 3 a, GrEStG § 6 Abs. 2, GrEStG § 6 Abs. 4 Nr. 1, GrEStG § 3 Nr. 6
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Anteilsvereinigung, Steuerbefreiung, Verwandtschaftsverhältnis, Nichterhebung
Rechtsfrage: Ist bei einem Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3 a GrEStG die Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GrEStG in Verbindung mit der Vorschrift der Nichterhebung der Steuer gemäß § 6 Abs. 4 GrEStG zu prüfen, mit der Folge, dass § 6 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG der Befreiung bzw. Nichterhebung entgegenstehen kann? - Können dem Anteilserwerber über § 3 Nr. 6 Satz 1 GrEStG im Rahmen der Prüfung der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 2 GrEStG nur Vorbesitzzeiten von mit ihm in gerader Linie verwandten Personen zugerechnet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.02.2024
Vorinstanz/AZ: 4 K 543/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 05 99