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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 12/24 (BFH)
§§: EStG § 18, InsO § 35 Abs. 2, InsO § 295 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12
Schlagwörter Insolvenz, Ausgleichszahlung, Betriebsausgabe, Freigabe, Betriebliche Veranlassung
Rechtsfrage: Sind die im Gegenzug für die Freigabeerklärung einer selbständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO (jetzt § 295 a InsO) zu leistenden Ausgleichszahlungen des Insolvenzschuldners an die Insolvenzmasse als Betriebsausgaben im Betrieb des Insolvenzschuldners zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.01.2023
Vorinstanz/AZ: 12 K 2791/22 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 13 79