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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 14/24
§§: BewG § 198, FGO § 124
Schlagwörter Grundbesitzwert, Gutachten, Gemeiner Wert, Zulässigkeit, Formvorschrift
Rechtsfrage: Kann auch nach Inkrafttreten des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes für Bewertungsstichtage bis 22.7.2021 nur mit Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts geführt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 20.03.2024
Vorinstanz/AZ: 16 K 3070/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 08 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2024
Erledigungs-Az: II R 14/24 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig