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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 26/24 (BFH)
§§: EStG § 32 a Abs. 1 Satz 2, GG Art. 3
Schlagwörter Grundfreibetrag, Verfassung, Existenzminimum, Bürgergeld
Rechtsfrage: Ist § 32 a Abs. 1 Satz 2 EStG (i.d.F. des InflAusG) - in den für die Jahre 2023 und 2024 geltenden Fassungen - mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil steuerpflichtige Bürger durch die darin normierten Grundfreibeträge schlechter gestellt werden als Empfänger von Bürgergeld? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.06.2024
Vorinstanz/AZ: 1 K 37/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 13 81