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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 34/23 (BFH)
§§: BrStV § 13 Abs. 2, BranntwMonG § 152 Abs. 2 Nr. 4, BranntwMonG § 153 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Branntweinsteuer, Steuerentstehung, Anzeige, Vernichtung
Rechtsfrage: Branntweinsteuer - Vernichtung von vergälltem und unvergälltem Alkohol ohne vorherige Vernichtungsanzeige - Steuerentstehungstatbestand der zweckwidrigen Verwendung: Darf eine Vernichtungsanzeige nach § 13 Abs. 2 der Branntweinsteuerverordnung verlangt werden, wenn es sich bei den zu vernichtenden Erzeugnissen um "Restmengen" vergällten Alkohols im Sinne der Verwaltungsvorschrift E-VSF V 23 10-8-1 handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 25.10.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 26/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 00 51