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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 20/24 (BFH)
§§: AO § 233 a Abs. 8 Satz 1, AO § 225 Abs. 1
Schlagwörter Erlass, Nachzahlungszinsen, Freiwillige Zahlung, Selbstanzeige
Rechtsfrage: Wie sind die Tatbestandsmerkmale des § 233 a Abs. 8 Satz 1 AO auszulegen und wie ermittelt sich die Höhe des Zinserlasses im Sinne des § 233 a Abs. 8 Satz 1 AO, wenn sich der Wille über die Verwendung einer freiwilligen Zahlung im Rahmen einer Selbstanzeige im späteren Verlauf des Verfahrens geändert hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.06.2024
Vorinstanz/AZ: 3 K 46/24
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 15 25