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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 4/24 (BFH)
§§: FGO § 63
Schlagwörter Passivlegitimation, Kindergeld, Zuständigkeit, Wechsel
Rechtsfrage: Passivlegitimation der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg): Ist der Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.1.2022, soweit er die Zuständigkeit der Familienkasse Sachsen-Anhalt Nord der Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Kindergeldservice, Standort Magdeburg, betrifft, hinreichend bestimmt mit der Folge, dass ein Zuständigkeitswechsel auf den Zentralen Kindergeldservice wirksam ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 13.12.2023
Vorinstanz/AZ: 16 K 16111/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 02 83