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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 4/24 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 2 Buchst. b
Schlagwörter Umsatzsteuerbefreiung, Vermietung, Stellplatz, Verkaufsabsicht, Automarkt
Rechtsfrage: Zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Standplätzen auf Automärkten: Ist die Vermietung von Flächen zum Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen auf "Automärkten" angesichts der Rückausnahmevorschrift in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG eine umsatzsteuerpflichtige Leistung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 30.01.2024
Vorinstanz/AZ: 5 K 1078/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 07 51