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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 17/24 (BFH)
§§: AO § 171 Abs. 5 Satz 7, AO § 171 Abs. 7, AO § 169 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Steuerhinterziehung, Gesamtrechtsnachfolge
Rechtsfrage: Kommt eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO auch zur Anwendung, wenn steuerliche Ermittlungshandlungen der Behörden des Zollfahndungsdienstes oder der Steuerfahndung im Sinne dieser Vorschrift erst nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist, aber noch innerhalb der nach § 171 Abs. 7 AO gehemmten Festsetzungsfrist erfolgen (hier: im Fall einer Steuerhinterziehung mit Gesamtrechtsnachfolge)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.05.2024
Vorinstanz/AZ: 3 K 2297/20 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 11 81