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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 12/24 (BFH)
§§: FGO § 65 Abs. 1, FGO § 65 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Klagebegehren, Ausschlussfrist, Personengesellschaft, Schätzung
Rechtsfrage: Wird der Gegenstand des Klagebegehrens allein durch die Benennung der angefochtenen Bescheide sowie der Einspruchsentscheidung hinreichend bezeichnet, selbst wenn diese weder der Klageschrift beigefügt waren noch innerhalb der vom Gericht zur Bezeichnung des Klagebegehrens gesetzten Ausschlussfrist nachgereicht wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.06.2024
Vorinstanz/AZ: 8 K 8134/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 13 23