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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 15/24 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, GewStG § 2 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Gewerblicher Grundstückshandel, Geschlossener Immobilienfonds, Doppelstöckige Personengesellschaft, Veräußerung, Zählobjekt, Drei-Objekt-Grenze
Rechtsfrage: Gehören Liquidationen und Grundstücksveräußerungen geschlossener Immobilienfonds (Zielfonds) und in Zusammenhang damit auf Ebene der Zielfonds realisierte Erlöse einer vermögensverwaltenden Ober-Personengesellschaft zu zurechenbaren (Zähl-)Objekten im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze, die entsprechend dem BMF-Schreiben vom 26.3.2004, BStBl. 2004 I S. 434 (Rz 14, 18) zum Vorliegen eines Gewerbebetriebs (gewerblicher Grundstückshandel) bei der Obergesellschaft führen können? Ist insbesondere die in dem BMF-Schreiben bei Beteiligungen von weniger als 10 % an dem Zielfonds genannte Wertgrenze von 250.000 EUR zu volatil und willkürlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.07.2024
Vorinstanz/AZ: 8 K 1418/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 18 93