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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 20/24 (BFH)
§§: FGO § 47 Abs. 1, FGO § 52 a Abs. 6
Schlagwörter Klagefrist, Verfristung, Dateiformat, Glaubhaftmachung
Rechtsfrage: Unter anderem zur Frage der Wirksamkeit einer Klage, wenn die Klageschrift im falschen Dateiformat (hier: DOCX) an das FG elektronisch übermittelt wird und von diesem auch tatsächlich bearbeitet werden kann. Ist eine teleologische Reduktion des § 52 a Abs. 6 FGO dann angezeigt, wenn der formwirksam eingereichte Schriftsatz offensichtlich mit dem formunwirksam eingereichten Schriftsatz identisch ist, so dass eine entsprechende Glaubhaftmachung entbehrlich ist? Kann der Verstoß bei einer führenden Papierakte (FG) durch Ausdruck eines form(format)unwirksamen Schriftsatzes rückwirkend geheilt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 12.06.2024
Vorinstanz/AZ: 1 K 658/23