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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 18/24 (BFH)
§§: AO § 191 Abs. 5 Satz 2, AO § 169, AO § 191 Abs. 3, AO § 191 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, AO § 71
Schlagwörter Haftungsbescheid, Steuerhinterziehung, Beihilfe, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Ergehen von Haftungsbescheiden - Steuerhinterziehung im Sinne des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO - Täterschaft und Teilnahme: - Wird die Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung als Teilnahme an einer solchen Tat von § 191 Abs. 5 Satz 2 AO erfasst oder ist eine begangene Steuerhinterziehung im Sinne des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Wortlaut der Vorschrift auf eine täterschaftliche Begehungsform beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 25.07.2024
Vorinstanz/AZ: 4 K 57/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 17 81