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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 20/24 (BFH)
§§: FGO § 52 a, FGO § 52 d, StBerG § 86 d
Schlagwörter Schriftsatz, Klage, Elektronische Signatur
Rechtsfrage: Zu den Formvorschriften des § 52 a FGO: Muss der Absender den (Klage-)Schriftsatz selbst einfach signieren, wenn ein Berufsträger eine Klage über sein persönliches besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach einreicht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur angebracht wird? Muss Identität zwischen Zeichner und Übersender der Klage bestehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 13.05.2024
Vorinstanz/AZ: 6 K 6002/24
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 11 46