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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/06
§§: EStG § 42 d, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, LStDV § 1 Abs. 2
Schlagwörter Haftung, Lohnsteuer, Modell, Arbeitnehmer, Werbefilm
Rechtsfrage: Sind ausländische Modelle, die zur Produktion von Werbefilmen kurzfristig im Inland eingesetzt und über ausländische Agenturen gebucht wurden, wegen der allumfassenden Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Ausführung der Leistung als Arbeitnehmer der inländischen Produktionsgesellschaft anzusehen und ist damit von den gezahlten Gagen Lohnsteuer einzubehalten oder ist die Arbeitnehmereigenschaft wegen der fehlenden Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Produktionsgesellschaft aufgrund der nur kurzen Dauer des Engagements (1 bis 3 Tage) und der besonderen Eigenart der Tätigkeit zu verneinen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.11.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 1197/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 409
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 13 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.06.2007
Erledigungs-Az: VI R 5/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 29 06