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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 1/22 (BFH)
§§: EStG § 3 b
Schlagwörter Steuerfreiheit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Berechnungsmethode
Rechtsfrage: Ist Maßstab für die Berechnung der in § 3 b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit das für den bei Anwesenheit am Arbeitsplatz geleisteten Bereitschaftsdienst gezahlte Entgelt oder der sonst maßgebende Grundlohn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.12.2021
Vorinstanz/AZ: 14 K 268/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 05 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2024
Erledigungs-Az: VI R 21/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet