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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 8/05
§§: GrEStG § 16 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Erwerbsvorgang, Aufhebung, Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags: Ist der Grunderwerbsteuerbescheid aufzuheben, weil der Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wurde bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist? Haben sich die Vertragsparteien derart aus den vertraglichen Bindungen entlassen, dass der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsposition wiedererlangte oder verblieb dem Erwerber noch die Rechtsposition, die es ihm ermöglichte, Einfluss auf die Weiterveräußerung des Grundstücks nehmen zu können? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 09.10.2003
Vorinstanz/AZ: IV 194/2002
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 03 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2006
Erledigungs-Az: II R 8/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 04 12