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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-28/22 (EuG)
§§: VO (EG) Nr. 1008/2008
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Deutschland
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Beklagten vom 26.7.2021 über die staatliche Beihilfe SA.63203 (2021/N) - Deutschland - Umstrukturierungsbeihilfe für Condor für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 109 S. 31
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 08.05.2024
Erledigungs-Az: Rs T-28/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 08 16