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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 12/24 (BFH)
§§: FGO § 52 d, FGO § 47 Abs. 2
Schlagwörter Elektronische Übermittlung, Steuerberater, Klagefrist
Rechtsfrage: Findet die Vorschrift des § 52 d FGO auch dann Anwendung, wenn der Steuerberater die Klage gemäß § 47 Abs. 2 FGO beim zuständigen Finanzamt in eigenhändig unterschriebener Papierform eingereicht hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.04.2024
Vorinstanz/AZ: 13 K 115/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 08 99