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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 26/24 (BFH)
§§: GG Art. 12 Abs. 1, VergnStG BR, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Vergnügungssteuer, Berufsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz, Spielbank
Rechtsfrage: 1. Verletzt die Erhebung der Vergnügungssteuer das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG? - 2. Liegt in der höheren Gesamtsteuerbelastung eines Spielhallenbetreibers im Vergleich zum Betreiber der öffentlichen Spielbank in Bremen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 04.09.2024
Vorinstanz/AZ: 2 K 89/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 14 90