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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 26/24 (BFH)
§§: EStG § 7 Abs. 4
Schlagwörter Bemessungsgrundlage, Absetzung für Abnutzung, Kaufpreisaufteilung, Grund und Boden, Baudenkmal
Rechtsfrage: Ist im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung eines als Baudenkmal geschützten Gebäudes der betreffende Grund und Boden mit einem Betrag von null Euro anzusetzen, weil das Denkmal dauerhaft erhalten werden muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.11.2024
Vorinstanz/AZ: 2 K 1386/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 03 17