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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 15/24 (BFH)
§§: GewStG § 3 Nr. 20 e
Schlagwörter Gewerbesteuerbefreiung, Rehabilitation, Sozialarbeit
Rechtsfrage: Fallen Leistungen eines diplomierten Sozialarbeiters mit Weiterbildung zum Suchtkrankenhelfer für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder chronischen Suchterkrankung, die er im Rahmen einer Leistungs- und Prüfungsvereinbarung mit einem Sozialhilfeträger abrechnet, unter die Gewerbesteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 20 e GewStG? Ist der Begriff der Rehabilitation nur auf deren medizinische Formen begrenzt und können Rehabilitationen nur von Rehabilitationseinrichtungen i.S. des § 107 Abs. 2 SGB V erbracht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 02.05.2024
Vorinstanz/AZ: 15 K 1653/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 11 86