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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 26/24 (BFH)
§§: UmwStG § 22 Abs. 2 Satz 1, UmwStG § 22 Abs. 2 Satz 5, KStG § 8 b Abs. 2
Schlagwörter Kapitalgesellschaft, Einbringung, Anteilstausch, Buchwert, Beteiligung, Veräußerung
Rechtsfrage: Kann das Entstehen eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) trotz Vornahme einer Veräußerung dadurch vermieden werden, dass Anteile an einer zum Verkauf vorgesehenen Kapitalgesellschaft I im Wege eines qualifizierten Anteilstausches zum Buchwert in eine Kapitalgesellschaft II eingebracht werden (Schritt 1), anschließend die erhaltenen Anteile an der Kapitalgesellschaft II im Wege eines weiteren qualifizierten Anteilstausches zum Buchwert in eine Kapitalgesellschaft III eingebracht werden (Schritt 2) und schließlich die Kapitalgesellschaft II die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft I (nach § 8 b Abs. 2 KStG steuerfrei) veräußert (Schritt 3), weil der zweite qualifizierte Anteilstausch als Veräußerung der erhaltenen Anteile an der Kapitalgesellschaft II durch den Einbringenden anzusehen ist und damit die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands des § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG 2006 erfüllt sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.09.2024
Vorinstanz/AZ: 13 K 185/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 20 12