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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 27/24 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 14
Schlagwörter Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Bruchteilseigentum, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsvermögen
Rechtsfrage: Streitig ist, ob Bruchteilseigentum an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, das als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR eingebracht worden war, nach dem Ausscheiden aus der GbR (im Streitfall: 1992) weiterhin als fortbestehendes Betriebsvermögen anzusehen ist und damit bei Veräußerung der Flächen (im Streitfall: 2018) im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 14 EStG zu erfassen ist. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.09.2024
Vorinstanz/AZ: 3 K 22206/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 20 14