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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 9/24 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Erbbaurecht, Vermietung und Verpachtung, Vertragsbeendigung, Entschädigung
Rechtsfrage: Ein Grundstückseigentümer bestellt ein Erbbaurecht (Grundbesitz mit aufstehenden Gebäuden) zugunsten der klagenden Grundstücksgemeinschaft, die wiederum die Erbbauflächen mit den von ihr sanierten Gebäuden an den Grundstückseigentümer vermietet. Nach 10 Jahren kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Bestellung Erbbaurecht sowie Vermietung). - Zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung von vereinbarten Zahlungen, die das Finanzamt als Entschädigung für die Aufgabe des Mietverhältnisses einordnet, wobei die Klägerseite den Vorgang als ratierlichen Rückkauf des Erbbaurechts ansieht, der sich aufgrund des Ablaufs der 10-Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG als nicht einkommensteuerpflichtig darstellen soll. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.02.2024
Vorinstanz/AZ: 10 K 436/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 08 65
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