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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 13/24 (BFH)
§§: EStG § 6 e, EStG § 9 Abs. 5 Satz 2, EStG § 52 Abs. 14 a
Schlagwörter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten, Anschaffungskosten, Fondsetablierungskosten, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Stellen geleistete Zahlungen für eine Mietgarantie und eine sogenannte Pre-Opening-Gebühr dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar oder sind sie als sogenannte Fondsetablierungskosten gemäß § 6 e EStG lediglich als Anschaffungskosten zu berücksichtigen? - Ist die rückwirkende gesetzliche Geltungsanordnung des § 6 e EStG (§ 52 Abs. 14 a EStG) verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 21.02.2024
Vorinstanz/AZ: 6 K 27/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 09 69
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