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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 50/06
§§: AO 1977 § 174 Abs. 4
Schlagwörter Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, irrige Beurteilung
Rechtsfrage: Durfte das FA den Einkommensteuerbescheid 1993 nach § 174 Abs. 4 AO 1977 ändern, obwohl zum Änderungszeitpunkt eine Änderung des Steuerbescheids für 1992, in dem eine irrige Sachverhaltsbeurteilung getroffen worden ist, noch nicht erfolgt ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.05.2005
Vorinstanz/AZ: 14 K 2275/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 01 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.04.2008
Erledigungs-Az: IV R 50/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 31 44