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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 3/24
§§: UZK Art. 124 Abs. 1 Buchst. k, UZK Art. 79 Abs. 1 Buchst. a, UZK Art. 79 Abs. 3 Buchst. a, VO (EU) Nr. 952/2013
Schlagwörter Zollschuld, Erlöschen, Verwendung, Zolllager
Rechtsfrage: Erlöschen der Zollschuld - Begriff der "Verwendung" im Sinne von Art. 124 Abs. 1 Buchst. k des Zollkodex der Union: 1. Stellt eine über eine 'übliche Behandlung' im Sinne von Anhang 71-03 zur Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 hinausgehende, im Zolllagerverfahren unzulässige Behandlung einer Ware eine schädliche Verwendung dar? - 2. Ist eine Ware nur dann 'verwendet', wenn sie in wirtschaftlich relevanter Weise genutzt wird? - 3. Schließt eine bloße Verwendungsabsicht das Erlöschen der Zollschuld aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.01.2024
Vorinstanz/AZ: 14 K 2827/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 05 20