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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/24 (BFH)
§§: EStG § 33 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastungen, Abwehr, Rückabwicklung, Prozesskosten
Rechtsfrage: Begehren auf Berücksichtigung von Zivilprozesskosten zur Abwehr der Rückabwicklung eines Übergabe- und Altenteilvertrags. Muss sich die nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG erforderliche Gefahr auf eine vorübergehende oder dauerhafte Existenzvernichtung (zum Beispiel im Sinne einer Erwerbsunfähigkeit) beziehen? Zur Frage der Auslegung des Tatbestandsmerkmals einer Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen bei § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.05.2024
Vorinstanz/AZ: 9 K 28/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 15 47