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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 10/24 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehensforderung, Nahestehende Person
Rechtsfrage: Kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Ausreichung eines Darlehens mit unsicherer Rückzahlung erst angenommen werden, wenn der Ausfall der Ansprüche feststeht oder ist bereits bei Ausreichung des Darlehens mit unsicherer Rückzahlung ein Zufluss und damit eine vGA beim Gesellschafter anzunehmen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.10.2022
Vorinstanz/AZ: 1 K 465/19 E, AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 08 57