Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 16/24 (BFH)
§§: KStG § 27 Abs. 1 Satz 3, KStG § 28 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 8
Schlagwörter Einlagekonto, Auflösung, Gesamtrechtsnachfolge, Ausländische Kapitalgesellschaft, Zufluss
Rechtsfrage: Feststellung einer Einlagenrückgewähr gemäß § 27 Abs. 8 KStG - 1. Liegt eine Leistung im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG vor, wenn bei der Auflösung einer ausländischen (hier: französischen) Gesellschaft ohne Liquidation sämtliche Vermögensgüter und Verbindlichkeiten im Wege der Anwachsung auf den Alleingesellschafter übergehen und sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach dem ausländischen (hier: französischen) Recht bestimmen? - 2. Reicht es für die Begründung eines Zuflusses beim Anteilseigner aus, dass sämtliche Aktiva und Passiva beim Anteilseigner zu bilanzieren wären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.04.2024
Vorinstanz/AZ: 2 K 1723/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 00 73