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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 20/24 (BFH)
§§: KStG § 7 Abs. 4 Satz 3, KStG § 8 c Abs. 1 Satz 1, KStG § 14, EStG § 4 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, AO § 5, EStDV § 8 b Satz 2
Schlagwörter Organschaft, Verlustabzug, Abweichendes Wirtschaftsjahr, Ermessen
Rechtsfrage: Körperschaftsteuer: Ermessensreduzierung auf Null hinsichtlich der Zustimmung zur Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr, auch wenn der alleinige Grund für die Umstellung die Nutzung von im Rahmen einer Organschaft entstandenen Verlusten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.08.2024
Vorinstanz/AZ: 10 K 864/21 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 17 73