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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 20/24 (BFH)
§§: FGO § 65 Abs. 2, FGO § 79 b Abs. 1, FGO § 71
Schlagwörter Klagebegehren, Ausschlussfrist, Steuererklärung, Mitteilung
Rechtsfrage: Rechtzeitige Bezeichnung des Klagebegehrens i.S.d. § 65 Abs. 2 FGO durch Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt: Reicht die elektronische Übermittlung der maßgeblichen Steuererklärungen an das zuständige Finanzamt aus, die nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzte Ausschlussfrist einzuhalten oder bedarf es für die Wahrung der Frist einer Mitteilung an das FG, dass dem Finanzamt die Steuererklärung übermittelt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.05.2024
Vorinstanz/AZ: 9 K 151/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 15 46