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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 105/03
§§: StBerG § 40, StBerG § 46, StBerG § 48, StBerG § 164 a
Schlagwörter Steuerberater, Bestellung, Widerruf, Vermögensverfall
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 19.02.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 71/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 956
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 50 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.2003
Erledigungs-Az: VII B 105/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig