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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-397/25 (EuG) |
| §§: | RL 2006/112/EG Art. 14, RL 2006/112/EG Art. 19, RL 2006/112/EG Art. 24, RL 2006/112/EG Art. 29, RL 2006/112/EG Art. 184 bis 190, RL 2006/112/EG Art. 1 Abs. 2 |
| Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Berichtigung, Vorsteuerabzug, Geschäftsbetrieb, Übertragung, Grundstück |
| Rechtsfrage: | Sind die Art. 14, 19, 24, 29 und 184 bis 190 der Richtlinie 2006/112/EG sowie der Neutralitätsgrundsatz gemäß Art. 1 Abs. 2 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass bei Überlassung des Besitzes an einer Immobilie mittels eines Gewerberaummietvertrags im Rahmen der Übertragung des Geschäftsbetriebs beim Übertragenden, der gleichzeitig der Vermieter der Immobilie ist, keine Berichtigung des Abzugs der Vorsteuer auf den Erwerb, die Errichtung, den Umbau oder die Renovierung der Teile der Betriebsgebäude, die an den Begünstigten vermietet und von ihm für die Ausübung der übernommenen mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit weiterverwendet werden, vorgenommen werden muss? |
| Vorinstanz: | Hof van Cassatie (Belgien) |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2025/4472 |