Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-397/25 (EuG)
§§: RL 2006/112/EG Art. 14, RL 2006/112/EG Art. 19, RL 2006/112/EG Art. 24, RL 2006/112/EG Art. 29, RL 2006/112/EG Art. 184 bis 190, RL 2006/112/EG Art. 1 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Berichtigung, Vorsteuerabzug, Geschäftsbetrieb, Übertragung, Grundstück
Rechtsfrage: Sind die Art. 14, 19, 24, 29 und 184 bis 190 der Richtlinie 2006/112/EG sowie der Neutralitätsgrundsatz gemäß Art. 1 Abs. 2 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass bei Überlassung des Besitzes an einer Immobilie mittels eines Gewerberaummietvertrags im Rahmen der Übertragung des Geschäftsbetriebs beim Übertragenden, der gleichzeitig der Vermieter der Immobilie ist, keine Berichtigung des Abzugs der Vorsteuer auf den Erwerb, die Errichtung, den Umbau oder die Renovierung der Teile der Betriebsgebäude, die an den Begünstigten vermietet und von ihm für die Ausübung der übernommenen mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit weiterverwendet werden, vorgenommen werden muss?
Vorinstanz: Hof van Cassatie (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2025/4472