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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 58/04
§§: FGO § 62, StBerG § 3
Schlagwörter Bevollmächtigter, Rechtsanwalts-AG, Zulassung, Steuerberater
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.02.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 5324/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 914
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 23 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2004
Erledigungs-Az: VI B 58/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig