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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 103/05
§§: InvZulG 1996 § 2, BewG § 68
Schlagwörter Investitionszulage, Datenkanal, EDV-Anlage, Gebäudebestandteil, bewegliches Wirtschaftsgut
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 03.05.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 2194/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1464
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 35 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.04.2006
Erledigungs-Az: III B 103/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 30 79