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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 137/04
§§: AO 1977 § 218, FGO § 69
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Aussetzung der Vollziehung, einstweiliger Rechtsschutz, Säumniszuschläge, Zahlungsverjährung
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.05.2004
Vorinstanz/AZ: 6 V 3793/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1276
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 34 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2004
Erledigungs-Az: VII B 137/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 15 57