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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 10/11
§§: GrEStG § 6
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Gesellschafterbestand, Anzeige, Steuervergünstigung, Steuerhinterziehung, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.11.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 3252/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 2004
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 31 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2011
Erledigungs-Az: II B 10/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig