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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 121/23 (AdV)
§§: EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Kapitalertragsteuer, Anrechnung, Cum/Ex, Börse
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.07.2023
Vorinstanz/AZ: 4 V 1042/22
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2024 S. 1233
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 10 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2024
Erledigungs-Az: VIII B 121/23 (AdV) (NV)
Erledigungs-Vermerk: Antrag auf AdV unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 01 16