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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 107/06
§§: EStG § 9
Schlagwörter Polizeibeamter, Polizist, Werbungskosten, Fitnessstudio
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 25.07.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 1783/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 29
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 43 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2007
Erledigungs-Az: VI B 107/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 27 89