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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 103/07
§§: EStG § 20, AO § 180
Schlagwörter Feststellung, Zinsen, Steuerpflicht, Kapitallebensversicherung
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.06.2007
Vorinstanz/AZ: 9 K 1790/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1923
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 30 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.02.2008
Erledigungs-Az: VIII B 103/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 21 33