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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 30/24
§§: KStG § 32 a Abs. 1, KStG § 34 Abs. 13 c, AO § 169
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Rückwirkung, Verjährung, Gesellschafter, verdeckte Gewinnausschüttung, Zurechnung
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.03.2024
Vorinstanz/AZ: 4 K 2717/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2024 S. 1101
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 08 31
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde