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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 45/24
§§: EStG § 9 Nr. 6
Schlagwörter Erstausbildung, Pharmaziestudium, Abschluss
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 13.06.2024
Vorinstanz/AZ: 4 K 577/22
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2024 S. 1913
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 15 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.12.2024
Erledigungs-Az: VI B 45/24 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig